Kindertagesstätte in Velten

In Zusammenarbeit mit Dipl.-Ing. Frank Schultz wurden raumakustische Messungen für eine Bestandsaufnahme von vier Räumen der Kindertagesstätte in Velten durchgeführt. An Hand von Messungen im Bestand und unter Berücksichtigung der geltenden Anforderungen sollten bauliche Maßnahmen abgeleitet werden, um in den Räumen der Nutzung entsprechende, angemessene raumakustische Bedingungen sicherzustellen.

zwei Highlights

Turnhalle/Sportraum/Mehrzweckraum

Die Bewertung der Prüfergebnisse hatte hier ergeben, dass sich die gemessene Nachhallzeit des Sport und Mehrzweckraums bereits innerhalb des Toleranzbereichs gemäß DIN 18041 befindet. Erzielt wird dies durch den schwimmend verlegten, stoßabsorbierenden Bodenbelag (Linoleum auf Holzboden), durch die umlaufende, ca. 1,5m hohe Wandverkleidung aus niederflorigem Teppich und durch die Trapezblechdecke mit gelochten Sicken und deren Mineralfaserfüllung. Zusätzliche schallabsorbierende Verkleidungen zur Senkung der Nachhallzeit sind formal nicht erforderlich.
Akustisch problematisch hingegen sind die stark ausgeprägten Flatterechos, die sich bei Schallanregung zwischen den Giebelwänden ausbilden und während des Messablaufs nach jeweils angeschaltetem Rauschen klar zu vernehmen waren. Bei einer Raumlänge von ca. 19m ist für Reflexionen erster Ordnung ein Laufzeitunterschied von bereits bis zu 110ms berechenbar, was bei einer Wahrnehmungsschwelle für Echos von ca. 30-50ms also deutlich darüber liegt. Die im Ist-Zustand vorgefundene Installation je eines Lautsprechers an den gegenüber liegenden, parallelen Giebelwänden verstärkt die negativen Effekte und ist für Sprachdarbietungen äußerst ungeeignet. Ein Richtungsbezug zum Sprecher wird überdies nicht erreicht, was die Wahrnehmung von Informationen weiter erschwert. Reflexionsflächen an den Wänden oder der Decke zur Reflexionslenkung von Sprache und zur Sicherstellung einer hinreichenden Sprachverständlichkeit fehlten komplett.
 
Zur Verbesserung der akustischen Eigenschaften für Sprachdarbietungen wurden u.a. folgende Maßnahmen empfohlen:Abb. Dipl.-Ing. Frank Schultz
  1. die elektroakustischen Installationen auf eine Giebelwand beschränken
    (Bühnen oder Sprecherseite)
  2. die gegenüberliegende Giebelwand (Rückwand) oberhalb der Prallwand vollflächig
    schallabsorbierend zu verkleiden, um Echoeffekte zu vermeiden und,
  3. Reflexionsflächen für Sprachdarbietungen vorzusehen z.B. mobile Stellwände.

(Abb.: Dipl.-Ing. Frank Schultz)

 

Ein psychoakustisch fragwürdiger Gruppenraum

Die Prüfergebnisse haben hier gezeigt, dass die gemessene Nachhallzeit des untersuchten Gruppenraums mit Absorberdecke den Anforderungen gemäß DIN 18041 auch genügt. In diesem exemplarischen Gruppenraum wurde bereits vollflächig eine stark schallabsorbierende, gelochte Akustikdecke aus Metall ohne Mittelspiegel verbaut. Die damit erzielte Reduktion der Nachhallzeit (mittlere Nachhallzeit ca. 0,3s, bei 12 anwesenden Personen) erfüllt sogar die Anforderung nach barrierefreier Ausstattung.
 
 
Beispiele wie der McGurk-Effekt oder das Phänomen von Phantomschallquellen zeigen, dass unsere Sinne zwar unabhängig voneinander arbeiten, aber der Eindruck von dem was wir wahrnehmen eine Interpretationsleistung des Gehirns von allen gleichzeitigen Sinneseindrücken darstellt. Kommt es hierbei nun zu widersprüchlichen Informationen, interpoliert das Gehirn eine adäquate Lösung, die mit der physischen Realität nicht mehr im Einklang stehen muss. Eine raumakustische Planung sollte demnach darauf achten, der multimodalen Wahrnehmung des Menschen möglichst widerspruchsfreie Sinneseindrücke zu ermöglichen. In diesem Fall des Gruppenraums ist es unter Anderem erforderlich, die schallabsorbierenden Flächen im Raum homogener zu verteilen und der Wirkung der niedrigen Decke als "akustisches schwarzes Loch" den Gar auszumachen.